Dokumentencenter
Hier stellen wir Ihnen verschiedene nützliche Unterlagen zur Verfügung.
Kundeninformation nach § 15 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) Nach § 15 VersVermV haben Versicherungsmakler die Pflicht, dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Informationen klar und verständlich in Textform mitzuteilen. Mit diesem Informationsblatt erhalten Sie alle wichtigen Daten.
Nutzen Sie unsere Vorlage für eine Wertermittlung. Es ist immer ganz spannend für einen selbst, wenn man dann sieht, was sich über die Jahre an Wert angesammelt hat. Zu beachten ist dabei, dass die Hausratversicherung Sachen in Gebrauch zum Neuwert versichert, auch wenn diese einige Jahre alt sind.